Garantie

Garantien dürfen nur von autorisierten Briggs & Stratton Händlern durchgeführt werden. Garantiearbeiten von nicht spezialisierten oder authorisierten Händlern dürfen nur in Ausnahmefällen und nur auf vorgängige Absprache mit der Klaus-Häberlin AG durchgeführt werden. Eine Autorisationsnummer für jeden einzelnen Garantiefall muss beantragt werden. Die Garantieersatzteile und /oder defekte Motoren sind von nicht autorisierten Händlern immer zwingend mit einem vollständig ausgefüllten Garantieformular an die Klaus-Häberlin AG einzusenden.

Allgemeine Garantiebestimmungen:

Bitte beachten Sie auch die Garantiebestimmungen, welche in der Betriebs- / Bedienungsanleitung von Ihrem Motor aufgeführt sind. Alle Garantieansprüche für Briggs & Stratton Motoren erfordern die vollständige Seriennummer des Motors gemäss Barcode-Etikett und die Modellnummer des Motors, die entweder auf dem Etikett aufgedruckt oder in typische Motorenkomponenten eingeprägt/-geätzt ist.